– Kurzgutachten –

Schnelle Gewissheit bei Kauf oder Verkauf

Ein Kurzgutachten nach DEKRA Richtlinien ist genau richtig, wenn Sie den Kauf oder Verkauf einer Immobilie planen und bei der Wertfindung neutrale Unterstützung suchen. Als Sachverständige liefere ich ihnen im Rahmen des Kurzgutachtens den derzeitigen Marktwert ihrer Immobilie. Dabei stütze ich mich unter anderem auf die geltenden rechtlichen Vorgaben aus dem Baugesetzbuch und die Rechtsverordnungen von Bund und Ländern.

Das Kurzgutachten verwendet zur Wertermittlung die üblichen Rechenverfahren, verzichtet jedoch weitgehend auf erläuternde Texte und kann daher ausschließlich für außergerichtliche Zwecke heran gezogen werden. Das Kurzgutachten ist in den Fällen angebracht, in denen es um eine private Vermögensangelegenheit geht und keine größeren wertrelevante Bauschäden vorhanden sind. Weiterhin sollte allen Lesern des Gutachtens der Zustand der Immobilie bestens bekannt sein, da keine schriftliche Baubeschreibung im Kurzgutachten enthalten ist.

Das Leistungsspektrum eines Kurzgutachtens umfasst:

  • Ortstermin mit Außen- und Innenbesichtigung der Immobilie
  • Fotodokumentation
  • Sichtprüfung der Bausubstanz
  • Stichpunktartige Beschreibung wesentlicher Merkmale und Grundstücksdaten der Immobilie
  • stichprobenartige Überprüfung von Flächenangaben
  • Bodenwertermittlung
  • Ermittlungsverfahren je nach Objekt (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren, Vergleichswertverfahren)
  • Berücksichtigung von Belastungen in Abteilung II des Grundbuches
  • Berücksichtigung von wertrelevanten Belastungen
  • Pauschale Bewertung eventueller Baumängel, Bauschäden und des Instandhaltungsstaus

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